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   OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 L 170/01   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 L 170/01 (https://dejure.org/2003,24357)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.01.2003 - 2 L 170/01 (https://dejure.org/2003,24357)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 2 L 170/01 (https://dejure.org/2003,24357)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 9 A 330/99
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 L 170/01
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97

    Ausgestaltung von Regelungen zum Anschlussbeitrag für die Abwasserentsorgung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 L 170/01
    Nach der jüngeren Rechtsprechung des Senats hat das Gericht den Beitragssatz nicht nur auf seine Richtigkeit im Ergebnis zu überprüfen, sondern der in einer Satzung festgelegte Abgabensatz ist nur dann rechtmäßig, wenn der Beschlussfassung eine Kalkulation zugrunde gelegen hat, die das Ergebnis trägt (vgl. Urt. v. 26.05.1999 - 2 K 23/97 -, Die Gemeinde 1999, 185 = NordÖR 1999, 304; a. A. Thiem, a.a.O., Rn. 880 f.).

    Das ist nicht nur für die Heranziehung der Beitragspflichtigen bedeutsam, sondern auch für die Beitragskalkulation, die eine Ermittlung der Gesamt-Beitragsfläche erfordert, also auf metrische Festlegung angewiesen ist (Urt. des Senats v. 26.05.1999, a.a.O. m.w.N.).

    Obwohl die Festlegung einer Tiefenbegrenzung für Grundstücke, die - jedenfalls teilweise - innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegen, in § 4 Abs. 3 Buchst. c) BGS geregelt und so mit dem Beitragsmaßstab verknüpft ist, liegt darin weder eine Maßstabsmodifizierung noch eine Abweichung von dem Grundsatz, dass das sogenannte Buchgrundstück Grundlage der Beitragsbemessung ist (Urt. des Senats v. 26.05.1999, a.a.O.).

    Zwar bestehen die Schwierigkeiten der Ermittlung des bevorteilten Baulandes allein bei der Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich, doch dient die Regelung der Satzung dem schützenswerten Interesse an einer praktisch umsetzbaren Regelung, denn neben den Ortsrandlagen, die eine Tiefenbegrenzung unter Praktikabilitätsgesichtspunkten erfordern, und den Kernzonen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gibt es regelmäßig Übergangsbereiche, in denen eine zweifelsfreie Zuordnung nicht möglich ist (Urt. v. 26.05.1999, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1992 - 2 L 167/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 L 170/01
    Aus der Sicht der Neuanschlussnehmer, d.h. der Grundstücke, denen erst nach der Erweiterung der Einrichtung erstmals die Möglichkeit der Anschlussnahme an die betriebsbereite Einrichtung geboten wird, sind auch Erweiterungsmaßnahmen Teil der Herstellung (Habermann in: Dewenter/Habermann/Riehl/Steenbock/Wilke, KAG, § 8 Rn 440), weil im Anschlussbeitragsrecht für die Beitragsveranlagung nicht die einrichtungsbezogene, sondern die grundstücksbezogene Betrachtungsweise ausschlaggebend ist (Urt. des Senats v. 26.03.1992 - 2 L 167/91 - Die Gemeinde 1992, 322 = KStZ 1992, 157).

    Die Gemeinden können daher im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens entscheiden, was öffentliche Einrichtung ist und welche technischen Anlagen zu dieser Einrichtung gehören (Urt. des Senats v. 26.03.1992, a.a.O.; Urt. v. 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, 69 = SchlHA 2002, 51).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00

    Abwassergebühr, Gebührenbescheid, erlassene Behörde, Kalkulation,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 L 170/01
    Die Gemeinden können daher im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens entscheiden, was öffentliche Einrichtung ist und welche technischen Anlagen zu dieser Einrichtung gehören (Urt. des Senats v. 26.03.1992, a.a.O.; Urt. v. 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, 69 = SchlHA 2002, 51).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1997 - 2 L 128/94
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 L 170/01
    Die kalkulatorischen Leitentscheidungen einer Gemeinde müssen auch bei einer nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Gebührensätze ihre Gültigkeit behalten (Senatsurteil v. 20.05.1997 - 2 L 128/94 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1989 - 9 L 3/89
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 L 170/01
    Den Gemeinden steht es danach auf frei, getrennte Entwässerungssysteme gleicher Funktion, soweit sie in Arbeitsweise und ihren Arbeitsergebnissen vergleichbar sind, zu einer öffentlichen Einrichtung zusammenzufassen, mit der Folge, dass Entwässerungsabgaben nach einheitlichen Sätzen erhoben werden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 24.05.1989 - 9 L 3/89 -, Die Gemeinde 1990, 29).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 140/97

    Erstattung der Kosten für die Verlegung von Grundstücksanschlussleitungen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 L 170/01
    Damit kann der dafür erforderliche Aufwand gemäß § 8 Abs. 2 KAG in die Kosten der Maßnahme einbezogen werden, d.h. der Aufwand ist beitragsfähig (vgl. hierzu Urt. des Senats v. 24.02.1999 - 2 L 140/97 - NordÖR 1999, 310).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 188/96

    Leitungsgebundene Einrichtung; Beitragspflicht; Grundstücksanschlußkanal

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 L 170/01
    Bestimmt die Gemeinde unter Ausübung ihres Organisationsermessens, dass zu der öffentlichen Einrichtung Abwasseranlage auch die Grundstücksanschlusskanäle vom Straßenkanal bis zur Grundstücksgrenze gehören, so besteht die Inanspruchnahmemöglichkeit der (fertiggestellten) Einrichtung dann, wenn die Grundstücksanschlussleitungen an die Grundstücksgrenze herangeführt sind (Urt. d. Senats v. 24.06.1998 - 2 L 188/96 -).
  • VG Schleswig, 24.09.2021 - 4 A 303/19

    Abwassergebühr - Verschmutzungszuschlag

    Die Gemeinden können daher im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens entscheiden, was öffentliche Einrichtung ist und welche technischen Anlagen zu dieser Einrichtung gehören (Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 22. Januar 2003 - 2 L 170/01 -, NordÖR 2003, 424 m. w. N.).

    Das gilt zum Beispiel für die Frage, ob und in welchem Umfang Grundstücksanschlüsse Teil der öffentlichen Einrichtung sind, jedoch nicht für andere Anlagenteile, die in der Beitrags- und Gebührensatzung nicht gesondert aufgeführt sind, aber zweifelsfrei zur Einrichtung gehören, wie z. B. Pumpstationen (Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 22. Januar 2003 - 2 L 170/01 -, a. a. O.).

    Eine solche Regelung wäre nur insoweit erforderlich, als - hier nicht gegebene - Zweifel über den Umfang der Einrichtung aufkommen können (vgl. Senatsurteil vom 22. Januar 2003 - 2 L 170/01 -, a. a. O. und Senatsbeschluss vom 30. Mai 2005 - 2 LA 43/05 - ).".

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2016 - 2 LB 1/16

    Zusammenfassung technisch getrennter Abwasserbeseitigungsanlagen zu einer

    Eine Gemeinde kann danach mehrere technisch getrennte, funktionell gleichartige leitungsgebundene Ent- und Versorgungssysteme zu einer Einrichtung im Rechtssinne zusammenfassen, wenn den anzuschließenden Grundstückseigentümern vergleichbare Vorteile geboten werden (Senatsurteil vom 22.01.2003 - 2 L 170/01 -).".
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 2/08

    Technisch und funktional getrennte Entwässerungssysteme können rechtlich zu einer

    Eine Gemeinde kann danach mehrere technisch getrennte, funktionell gleichartige leitungsgebundene Ent- und Versorgungssysteme zu einer Einrichtung im Rechtssinne zusammenfassen, wenn den anzuschließenden Grundstückseigentümern vergleichbare Vorteile geboten werden (Senatsurteil vom 22.01.2003 - 2 L 170/01 -).

    Sofern wegen unterschiedlicher Verhältnisse in den Baugebieten eine Differenzierung geboten sein sollte, berührte dies im Übrigen die Beitragsbemessung im Einzelfall, nicht aber die Kalkulation des Beitragssatzes (so Senatsbeschluss vom 20.12.2006 - 2 MB 14/06 - unter Bezug auf Senatsurteil vom 25.01.2003 - 2 L 170/01 - Urteil vom 07.04.2004 - 2 LB 45/03 - Beschluss erging zum Satzungsrecht des Beklagten).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2006 - 2 MB 14/06
    Sind in der Gemeinde mehrere technisch getrennte, funktionell gleichartige leitungsgebundene Versorgungssysteme vorhanden, so kann die Gemeinde diese zu einer Einrichtung im Rechtssinne zusammenfassen, wenn den anzuschließenden Grundstücken vergleichbare Vorteile geboten werden (OVG Schleswig, Urt. v. 22.01.2003 2 L 170/01-, SchlHA 2003, 255 = NordÖR 2003, 424).

    Nach der Rechtsprechung des Senats führt eine fehlerhafte Tiefenbegrenzung nur dann zur Rechtswidrigkeit der Beitragssatzung, wenn sich daraus eine zu geringe Beitragsfläche ergibt (Urt. v. 22.01.2003 2 L 170/01 , .a.a.O.; Urt. v. 07.04.2004 - 2 LB 45/03 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 118/02
    Insoweit kann dahinstehen, ob die in § 4 Abs. 2 ABS 97 geregelte sogenannte "Tiefenbegrenzung" von 70 bzw. 100 m der Ortsüblichkeit entspricht (vgl. hierzu Urt. d. Senats v. 22.01.2003 - 2 L 170/01 -), weil keine Zweifel bestehen, dass die an der O.-straße (Hauptzug und Stichstraße) anliegenden und damit der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke im vollen Umfang Bauland i.S.d. § 19 BauNVO sind.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 LB 45/03

    Anschlussbeitrag, Ausbau, Herstellung, Steigerungssatz, Tiefenbegrenzung,

    Eine fehlerhaft bemessene Tiefenbegrenzung führt daher nur dann zur Rechtswidrigkeit des Beitragssatzes, wenn sich daraus eine zu geringe Beitragsfläche ergibt (Urt. des Senats v. 22.01.2003 - 2 L 170/01 -).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.03.2002 - 2 L 170/01   

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https://dejure.org/2002,31211
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.03.2002 - 2 L 170/01 (https://dejure.org/2002,31211)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04.03.2002 - 2 L 170/01 (https://dejure.org/2002,31211)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. März 2002 - 2 L 170/01 (https://dejure.org/2002,31211)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 5
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 11 S 2338/16

    Inanspruchnahme aus einer ausländerrechtlichen Verpflichtungserklärung;

    Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Auslegung vorformulierter Unterlassungserklärungen (vgl. etwa Urteil vom 17.07.1997 - I ZR 40/95 -, NJW 1997, 3087; vgl. auch Heinrichs in: Palandt, Komm. z. BGB, 65. Aufl., § 133 Rn. 9 m.w.N.) und zu allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auch für das öffentliche Recht zutreffend abgeleitet, dass sich bei Verwendung eines Formulars des Erklärungsempfängers der dargelegte Auslegungshorizont ändert (vgl. etwa OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 04.03.2002 - 2 L 170/01 -, DÖD 2002, 255 = NVwZ-RR 2003, 5): Dann kommt es maßgeblich jedenfalls auch darauf an, wie der Erklärende - hier also die Klägerin - seine Aussage hat verstehen dürfen; verbleiben Unklarheiten, gehen diese zu Lasten des Formularverwenders (§ 305c Abs. 2 BGB entspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 11 S 1857/05

    Auslegung von Inhalt und Reichweite einer Verpflichtungserklärung in einem

    Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Auslegung vorformulierter Unterlassungserklärungen (vgl. etwa Urteil vom 17.07.1997 - I ZR 40/95 -, NJW 1997, 3087; vgl. auch Heinrichs in: Palandt, Komm. z. BGB, 65. Aufl., § 133 Rn. 9 m.w.N.)  und zu allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auch für das öffentliche Recht zutreffend abgeleitet, dass sich bei Verwendung eines Formulars des Erklärungsempfängers der dargelegte Auslegungshorizont ändert (vgl. etwa OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 04.03.2002 - 2 L 170/01 -, DÖD 2002, 255 = NVwZ-RR 2003, 5):  Dann kommt es maßgeblich jedenfalls auch darauf an, wie der Erklärende - hier also die Klägerin - seine Aussage hat verstehen dürfen; verbleiben Unklarheiten, gehen diese zu Lasten des Formularverwenders (§ 305c Abs. 2 BGB entspr.).
  • VG Schleswig, 25.02.2009 - 9 A 13/08

    Rücknahme von Landeszuschüssen gegenüber Ersatzschule

    Die Richtigkeit oder Vollständigkeit seiner Angaben ist mithin auf der Grundlage dieses Verständnisses zu beurteilen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 04.03.2002 - 2 L 170/01 - NVwZ-RR 2003, 5, in juris Rn. 4 m.w.N.; Kopp/Ramsauer a.a.O., Rn. 118 m.w.N.).

    Ebenso wie etwaige Ungenauigkeiten in einem Vordruck zulasten der Behörde gehen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 04.03.2002 - 2 L 170/01 - NVwZ-RR 2003, 5, in juris Rn. 4 m.w.N.), muss die Behörde den Mangel eines Antragsformulars, das eine bestimmte Angabe nicht vorsieht, gegen sich gelten lassen, weil sie so zu erkennen gibt, dass sie darauf keinen Wert legt.

  • VG Karlsruhe, 06.06.2019 - 14 K 10441/18

    Fortdauer einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Aufenthaltskosten bei

    Dieser Auslegungshorizont ändert sich aber dann, wenn - wie hier - eine Erklärung in einem Formular des Erklärungsempfängers abgegeben wird (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.03.2002 - 2 L 170/01 -, juris, Rn. 6).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2012 - 2 L 35/08

    Besoldungsanspruch; Verjährung

    Erklärungen des Beamten gegenüber der für seine Besoldung zuständigen Stelle sind entsprechend § 133 BGB nach dem sogenannten objektiven Empfängerhorizont auszulegen (vgl. Beschl. des Senats v. 07.12.2008 - 2 L 126/08 - und v. 04.03.2002 - 2 L 170/01 -).
  • VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 5254/02

    Alimentation, amtsangemessene; Nachzahlung nach BBVAnpG 99; Widerspruch; Drittes

    Etwas anderes mag gelten, wenn der Dienstherr den Beamten schuldhaft falsch informiert; dies ist jedoch nicht geschehen, der Kläger hat insbesondere nicht dargelegt, dass die Antragsformulierung dem Beklagten zurechenbar wäre (vgl. OVG, Greifswald, NVwZ-RR 2003, S. 5 f.).
  • VG Regensburg, 13.12.2018 - RO 5 K 17.1873

    Förderrichtlinien zur Durchführung des Bayerischen 10.000-Häuser-Programms -

    Dieses Ergebnis benachteiligt die Behörde nicht unbillig, denn entspricht der Billigkeit, wenn Ungenauigkeiten in einem Vordruck zu Lasten des Verfassers dieses Vordrucks gehen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 4.3. 2002 - 2 L 170/01, NVwZ-RR 2003, 5, beck-online).
  • VG München, 08.03.2016 - M 1 K 14.5147

    Erhöhung eines nur teilweise genehmigten Mobilfunkmastes - Fehlendes

    Insofern greift auch nicht der von der Klägerin zitierte - für die Kammer nicht bindende - Beschluss des OVG Greifswald vom 4. März 2002 (2 L 170/01 - NVwZ-RR 2003, 5), da dieser zum einen einen Trennungsgeldantrag zum Gegenstand hat und sich nicht auf Baugenehmigungen übertragen lässt.
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